seit gestern darf ich mich offiziell als "Doktor" titulieren lassen - selbst so nennen darf ich mich allerdings nicht:
1.) weil nach deutschem recht dieser titel erst nach offizieller veröffentlichung der dissertation geführt werden darf - bei entsprechender anrede muss ich aber nicht widersprechen (kein scherz).
2.) weil im VSStÖ der (von mir mitbeschlossene) antrag gilt, akademische titel jeglicher art nicht zu führen.
sich darüber zu freuen, die doktorarbeit erfolgreich verteidigt zu haben und dies hiermit auch öffentlich kundzutun, ist übrigens nicht verboten, weder in deutschland noch in österreich.
Mittwoch, Mai 07, 2008
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